In der Umgebung des Sportgeländes, was wir gemeinhin als „Hansestadion“ bezeichnen, gibt es verschiedene Parkmöglichkeiten.
Trotzdem wird immer mal wieder dort geparkt, wo es verboten ist – nämlich im Halteverbot an der Locminé-Str. Für entsprechende Verstöße wird zukünftig ein Ordnungsgeld fällig, da alle bisherigen Aufrufe fruchtlos geblieben sind.
Daher hier nochmal ein Hinweis und eine Übersicht. Die Parkplätze direkt vor dem Sportheim (P1) sind insbesondere für Aktive, Schiedsrichter oder Gehbehinderte vorgesehen, die erste Reihe in Richtung Reithalle ist kein öffentlicher Parkraum und daher frei zu halten, auch diese Plätze sind mit einem Parverbotshinweis gekennzeichnet. Weitere Parkmöglichkeiten bestehen vor den Tennisplätzen (P2) und insbesondere auf dem ehemaligen Kirmesplatz (P3). Auch von dort sind es keine 200 m Fußweg bis zum Sportheim. Für die 20 Euro Ordnungsgeld finden sich bestimmt sinnvollere Möglichkeiten.