Der TUS Medebach blieb mit seinem Einspruch vor der Verbandsspruchkammer in Kaiserau erfolglos. Trotz Vertretung durch den Ehrenvorsitzenden Josef Drilling, den 2. Fußballabteilungsleiter Stefan Rupprath sowie anwaltlicher Unterstützung blieb es bei den drei Punkten für Bestwig, die die Schade-Elf nach der 4:3 Niederlage in Bad Berleburg am Grünen Tisch zugesprochen bekommen hatte.
Noch ist allerdings nicht alle Hoffnung verloren, über ein sogenanntes Gnadengesuch an den Verbandsfußballausschuss hofft man jetzt auf Gnade seiten des Verbandes, um doch noch in der Bezirksliga zu bleiben. Der Verbandsfußballausschuss wird kurzfristig entscheiden, da am Wochenende die Klassen eingeteilt werden und bereits am Montag bekannt gegeben werden sollen.
Das offizielle Urteil:
Verbandsspruchkammer
ALLGEMEINES
U r t e i I
– Az.: VSK 44 / 2009 –
Die Verbandsspruchkammer hat in der Sportrechtssache Berufung des Vereins TuS Medebach 1919 e.V. vom 09. 06. 2009 gegen das Urteil der BSK III-Sauerland vom
05. 06. 2009 (Einspruch TuS Velmede-Bestwig gegen die Spielwertung des Meisterschaftsspiels der BL 5 vom 01. 06. 1009, VfL Bad Berleburg gegen TuS Velmede-Bestwig)
aufgrund mündlicher Verhandlung am 24. Juni 2009 in KamenKaiserau
in der Besetzung
Georg Schierholz SV Lippstadt 08 als Vorsitzender
Michael Arndt TuS Plettenberg als Beisitzer
Andree Kruphölter RW Ahlen als Beisitzer
Clemens Weber RW Westönnen als Beisitzer
für Recht erkannt:
1. Die Berufung des Vereins TuS Medebach 1919 e.V. wird zurückgewiesen.
2. Die Berufungsgebühr ist verfallen ( § 51 (2) RuVO/WFLV).
3. Die Kosten des Berufungsverfahrens i.H.v. 152,80 EUR trägt der Verein TuS Medebach
1919 e.V. (§ 51 (2) RuVO/WFLV).
Siehe auch:
http://www.derwesten.de/nachrichten/sport/lokalsport/bestwig/2009/6/25/news-123649811/detail.html